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Wichtige Information zur TSE der Bundesdruckerei

Die D-Trust GmbH – eine Tochter der Bundesdruckerei den Handel informiert, dass alle bisher verkauften Technischen Sicherungseinrichtungen für elektronische Kassen (TSE) von Bundesdruckerei am 07.01.2023 ihre vorläufige Zulassung verlieren werden. Dies bedeutet, dass ab dem 07.01.2023 die TSE von Bundesdruckerei weder ausgeliefert noch installiert oder offiziell in Betrieb genommen werden dürfen.

D-Trust selbst hat dazu eine Mitteilung veröffentlicht: https://www.d-trust.net/de/support/fiskalisierung

Die Geschäftsführung der Bundesdruckerei hat unserem Distributor indes zugesichert, dass sie mit Hochdruck an einem Vorschlag arbeitet, um Sie und uns vor den Folgen der Nichtzulassung bestmöglich zu schützen.

Das BSI hat am 8. Juli 2022 mitgeteilt, dass das Zertifikat BSI-K-TR-0491-2021 mit Ablauf des 7. Januar 2023 seine Gültigkeit verliert. Damit erfüllt die durch die D-Trust GmbH vertriebene „D-TRUST TSE Version 1.0“ ab dem 8. Januar 2023 nicht mehr die – vom BSI, der Abgabenordnung und der Kassensicherungsverordnung entsprechend festgelegten – gesetzlichen Anforderungen an die Zertifizierung von Technischen Sicherheitseinrichtungen.

Wir informieren Sie hiermit, als unseren Kunden der „D-TRUST TSE Version 1.0“, über diesen Sachverhalt.

Wir würden die Folge der letzten Prüfung so interpretieren, dass die Produkte – um die oben genannten gesetzlichen Anforderungen weiterhin zu erfüllen – ausgetauscht werden müssen. In wie weit D-Trust selbst neue Karten sendet, oder das Geld zurück erstattet ist unklar. Sobald wir mehr wissen, werden wir mehr berichten. Einfach einen anderen Hersteller nutzen, dürft nicht bei allen möglich sein, da die Software das unterstützen muss.
Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K) 
Die DSFinV-K ist die Beschreibung einer Schnittstelle für den Export von Daten aus elektronischen Aufzeichnungssystemen für die Datenträgerüberlassung ("Z3-Zugriff") im Rahmen von Außenprüfungen sowie Kassen-Nachschauen. Sie soll eine einheitliche Strukturierung und Bezeichnung der Dateien und Datenfelder unabhängig von dem beim Unternehmen eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssystem sicherstellen. Das Unternehmen hat die Daten gemäß den Konventionen der DSFinV-K auf einem geeigneten Datenträger zur Verfügung zu stellen.

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Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K)

Die DSFinV-K ist die Beschreibung einer Schnittstelle für den Export von Daten aus elektronischen Aufzeichnungssystemen für die Datenträgerüberlassung ("Z3-Zugriff") im Rahmen von Außenprüfungen sowie Kassen-Nachschauen. Sie soll eine einheitliche Strukturierung und Bezeichnung der Dateien und Datenfelder unabhängig von dem beim Unternehmen eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssystem sicherstellen. Das Unternehmen hat die Daten gemäß den Konventionen der DSFinV-K auf einem geeigneten Datenträger zur Verfügung zu stellen.



https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Aussenpruefungen/DigitaleSchnittstelleFinV/digitaleschnittstellefinv_node.html
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